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Landesdatenschützer zieht negative Bilanz

Siehe auch:
SWR Stuttgart: Schlechte Noten für Datenschutz im Land
Pressekonferenz des scheidenden Landesdatenschutzbeauftragten

Peter Zimmermann hat Ende 2002 das Amt des Landesdatenschutzbeauftragten übernommen, zuvor war er Landeswahlleiter im Innenministerium Baden-Württemberg. In einer Pressekonferenz am Montag, den 2. Februar 2009, hat sich der Ende Februar aus dem Amt scheidende Landesdatenschutzbeauftragte Peter Zimmermann kritisch zur aktuellen Lage des Datenschutzes und richtungsweisend für die Zukunft geäußert. Mit Blick auf die aktuelle Lage des Datenschutzes in Baden-Württemberg zog der Schutzherr der Bürger vor dem Missbrauch sensibler Informationen über ihre privaten Verhältnisse eine negative Bilanz. Nachfolgend eine zusammenfassende Darstellung der Pressekonferenz und dem Medienecho. Problem: Gespaltener Datenschutz in Baden-Württemberg Dadurch, dass sich in Baden-Württemberg nach wie vor zwei Behörden um den korrekten Umgang mit personenbezogenen Daten kümmern, fehle es dem Datenschutz an Schlagkraft. So ist für den öffentlichen Bereich der LDSB zuständig, für die Privatwirtschaft und Vereine die Aufsichtsbehörde des Innenministeriums. Eine solche Aufspaltung sei angesichts wachsender Herausforderungen nicht mehr zweckmäßig. Dass dies auch für das allgemeine Bewusstsein nicht nachvollziehbar ist, zeige sich daran, dass viele Beschwerden und Hinweise bei der Dienststelle des obersten Datenschützers des Landes eingehen, dort aber nicht bearbeitet werden dürfen. Ein Ergebnis dieser Aufspaltung sei beispielsweise, dass der LDSB die Krankenkassen oder Kassenärztliche Vereinigung kontrolliert, für die Arztpraxen aber das Innenministerium zuständig sei. Der LDSB regte an, dass die Landesregierung der Mehrzahl der anderen Bundesländer folgen und den Datenschutz in Form einer obersten Landesbehörde in eine Hand legen soll. Die Aufspaltung in zwei Zuständigkeiten sei bereits von der EU-Kommission beanstandet worden, auch diese fordert eine "völlige Unabhängigkeit" für die Datenschützer; dazu stehe eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs an. Mangel: Kein Klagerecht des Landesdatenschutzbeauftragten Eine weitere Schwächung des Datenschutzes sieht der LDSB, dass der Datenschutzbeauftragte kein Klagerecht habe. Dass die Rechtsauffassungen des LDSB der Verfassung näher stand als die von Verwaltung und Politik, habe sich immer wieder gezeigt. So habe sich der LDSB bei der vorbeugenden Telefonüberwachung, der Rasterfahndung oder der automatischen Erfassung von Autokennzeichen vom Bundesverfassungsgericht immer wieder bestätigt gefunden. Auch wenn eine Stellungnahme des Datenschutzbeauftragten zunächst lästig sein mag, sei dies immer noch besser als wenn das Ansehen des Gesetzgebers durch vom Bundesverfassungsgericht kassierte Gesetze immer mehr abnimmt. Das Ernstnehmen von Bürgerrechten habe eben seinen Preis. Vorschlag: Jährlicher Datenspiegel für jeden Bürger Der LDSB schlug einen jährlichen "Kontoauszug" für jeden Bürger über die staatlicherseits gespeicherten Daten vor. Nur so könne der Bürger in den Status versetzt werden, der ihm von der Verfassung zugesprochen wird: Als Subjekt staatlichen Handelns und nicht nur als Objekt. Befürchtung: Marsch in den Präventationsstaat! Mit Blick auf die Zukunft warnte der LDSB vor einem Marsch in den Präventationsstaat, bei dem immer mehr Bürgerrechte verloren gingen. Immer häufiger müsse das Verfassungsgericht gegen staatliche Überwachung einschreiten. Als Beispiel nannte der LDSB das neue Polizeigesetz, wo es zwar gelungen sei, die gröbsten verfassungsrechtlichen Mängel zu beheben, die Gesetzesnovelle aber auch in der bereinigten Fassung eine erneute Beschneidung bürgerlicher Freiheitsrechte bedeute. Der an den Terroranschlag vom 11. September 2001 in New York anschließende Ausbau der Sicherheitsapparate habe die Bürgerrechte einer Belastungsprobe ausgesetzt. Der Staat schaffe ständig weitere Voraussetzungen dafür, dass polizeiliche und geheimdienstliche Ermittlungen immer weiter in das Vorfeld möglicher Straftaten ausgeweitet werden. Als Folge davon werden immer mehr unbescholtene Bürger das Ziel einer mehr oder weniger intensiven Überwachung. Als Beispiel nannte der LDSB die Ausweitung der Videoüberwachung. Den Abschreckungseffekt solcher Überwachungsinstallationen etwa auf Terroristen hält er für gering, allenfalls könnten im Nachhinein Täter vielleicht leichter gefasst werden. Die Ausweitung der Video-Überwachung werde als "Sicherheits-Placebo" missbraucht. Auch das derzeit im Gesetzgebungsverfahren befindliche Versammlungsrecht enthalte Bestimmungen, die geeignet seien, auch dieses Grundrecht einzuschränken: "Der Entwurf des Landesversammlungsgesetzes, der von verschiedenen Seiten schon deutlich kritisiert wurde, ist offensichtlich in erster Linie an den polizeilichen Bedürfnissen nach Ordnung und Sicherheit orientiert und wird der verfassungsrechtlichen Bedeutung der Versammlungsfreiheit nicht gerecht." Kritik: Gesetzesvorlage für Einschulungsuntersuchung nicht abgestimmt Kritik übte der LDSB auch an der neuen Einschulungsuntersuchung. Im Gesetz dafür habe das Kultusministerium seine Hinweise zur Bearbeitung personenbezogener Daten weitestgehend ignoriert. Vergleich: Baden-Württemberg hat die schlechteste Datenschutz-Ausstattung aller Bundesländer Der LDSB wies auch darauf hin, dass der Datenschutz in keinem anderen Bundesland so schlecht ausgestattet sei wie in Baden-Württemberg. Ein weiterer Problempunkt sei, dass von den mehr als 8000 öffentlichen Dienststellen im Land nur einige Hundert über einen eigenen Datenschutzbeauftragten verfügten. Ursache sei, dass es, anders als in anderen Bundesländern, in Baden-Württemberg keine Pflicht zur Bestellung gäbe.

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