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Berichte

Staatliche Datenschutzbeauftragte sind verpflichtet, jährliche Tätigkeitsberichte zu verfassen. Diese boten zum einen Gelegenheit, an realen praktischen Beispielen aufzuzeigen, was Datenschutz konkret heißt.

Zum Anderen führten sie öffentliche Stellen, deren Umgang mit personenbezogenen Daten beanstandet werden musste, als "Datenschmuddler" vor. Sie waren somit auch ein Mittel zur Durchsetzung der Einhaltung von Datenschutzbestimmungen.

In beiderlei Hinsicht waren sie recht wirksam und haben einen wichtigen Beitrag zur Etablierung des Datenschutzes geleistet. Ob das heute (2011) auch noch so ist, wird zunehmend bezweifelt.

Im kirchlichen Bereich nahm man davon Abstand, mit dem Mittel der Anprangerung die Einhaltung von Datenschutzbestimmungen durchzusetzen. Tätigkeitsberichte werden nur auf Verlangen der Kirchenleitung angefertigt.

Um an realen, praktischen Beispielen aufzuzeigen, was Datenschutz konkret heißt, wurden, nunmehr schon länger zurückliegend, Begehungen von PfarrämternDiakoniestationen und Psychologischen Beratungsstellen durchgeführt und die gemachten Erfahrungen zusammengefasst. Diese Berichte sind in einigen Details sicherlich veraltet, geben aber nach wie vor eine gute Orientierung, was die Einhaltung elementarer Anforderungen des Datenschutzes anbelangt. Sie werden deshalb weiterhin unverändert vorgehalten.

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